AGB
1. Allgemeines
Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
2. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtlichen Angebote, Bestätigungen und Lieferungen der Firma Sattelprofi. Sie gelten ausschließlich, auch für künftige Verträge mit dem Besteller.
Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird bereits jetzt widersprochen, sie sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefern.
Der Besteller erkennt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung an.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Sattelprofi.
(1) Die Firma Sattelprofi behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlung aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
(3) Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, und die Herausgabe des noch in seinem Eigentum stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
4. Gewährleistung
(1) Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
(2) Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Der Sattel und verkauftes Zubehör unterliegen der allgemeinen Garantievorgabe des Herstellers. Kein Mangel ist natürlicher Abrieb der Gurtstrippen und der Sattelblätter, oder Beschädigungen unter evtl. Gewalteinwirkung entstandenen Risse in der Oberhaut. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die von der Firma Sattelprofi gelieferten Waren durch äußere Einflüsse, Fehlbedienung, Missachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung und durch Sturz beschädigt wurden, Änderungen oder Eingriffe durch nicht berechtigte Verbrauchsmaterialien zum Einsatz gekommen sind, die nicht den Spezifikation- und Herstellungsvorschriften entsprechen.
Der Kunde ist verpflichtet dem Sattler oder Angestellten der Firma Sattelprofi die Überprüfung des fehlerhaften Gegenstandes zu gestatten. Dies erfolgt nach Wahl des Sattlers oder Angestellten der Firma Sattelprofi entweder am Ort des Kunden oder nach freigemachter erfolgter Zusendung am Ort (Geschäft) der Firma Sattelprofi.
Auf unsere Waren gewähren wir eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, wenn es sich um Neuwaren handelt. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(4) Sattelpassform: Es wird darauf hingewiesen, dass es keinen Mangel darstellt, wenn sich der Sattel deshalb verändert, weil mit dem Sattel auf einem anderen Pferd, als das dafür vorgesehene geritten wird, oder die Sitzgröße des Sattels dahingehend bei Benutzung nicht berücksichtigt wird, dass ein anderer Reiter (z. B. Bereiter), welcher eigentliche eine andere Sitzgröße benötigt, auf diesem Sattel reitet und der Sattel sich dadurch verändert. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass der Sattel bei der Auswahl auf die bestimmte Person und auf das bestimmte Pferd angepasst ist. Sollte sich nun Pferd (Muskelaufbau, Muskelabbau, Fettgewebe) oder Reiter (Gewicht, Reitweise, Beinlänge, Steigbügelriemenlänge) verändern, so stellen dies äußere Einflüsse auf den Sattel da. So kann nicht zugesagt werden, dass der letztlich gewünschte Erfolg der Passgenauigkeit am Pferd und der Korrektheit der Sitzposition des Reiters eintritt.
(5) Sattelanprobe: der Kunde kann nach Absprache mit dem Sattler unserer Firma zur Auswahl gestellte Sattel testen. Er ist jedoch verpflichtet, diese/n Sattel nach Ablauf von drei Tagen - sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde - unaufgefordert sauber und im einwandfreien Zustand zurückzugeben.
Der Kunde hat bei Beschädigung des Sattels dem Händler einen entstandenen Schaden und bei Verlust des Sattels den kompletten Kaufpreis und Anfahrtskosten zu ersetzen.
(6) Sattelanprobe vor Ort: Beratungen werden grundsätzlich am Geschäftssitz durchgeführt. Nach entsprechender Vereinbarung oder gegen ein Entgelt werden auch Sattelanproben und Beratung vor Ort beim Kunden durchgeführt.
I. Kosten – Sattelkauf mit Sattelanprobe:
1. Bei Sattelanpassung von neuen und gebrauchten Sätteln wird eine Pauschale für Fahrt- und Beratungskosten erhoben, wenn kein Sattel gekauft wird. Sollte dennoch innerhalb von einem Monat der gepasste Sattel gekauft und keine weitere Anpassung vor Ort erfolgen, wird der gezahlte Betrag verrechnet.
Die Pauschale für die Fahrt- und Beratungskosten wird ausgehend vom Sitz der Firma Sattelprofi in München berechnet.
Bis 50 km 75,- €
Bis 80 km 120,- €
Bis 120 km 180,- €
Bis 150 km 225,- €
2. Sattelkäufe mit Anpassung über 150 km vom Standort München entfernt, müssen gesondert angefragt werden.
3. Änderungen an einem von der Firma Sattelprofi gekauften Sattel sind kostenpflichtig, wenn der Sattel aus nicht verschuldeten Gründen der Firma Sattelprofi - siehe Punkt 4. Gewährleistung, (4) - nicht passt.
II. Kosten – Sattelüberprüfung
Bei Sattelüberprüfung eines nicht von der Firma Sattelprofi erworbenen Sattels entstehen Fahrt- und Beratungskosten. Diese werden wie unter ‚(6) I. Kosten – Sattelkauf mit Sattelanprobe’ berechnet.
Diese volle Pauschale für Fahrt-/Beratungskosten entsteht nur bei individueller Anfahrt. Sollten mehrere Überprüfungen vor Ort sein, so werden die Anfahrtskosten anteilmäßig berechnet.
Kann der Kunde einen Beratungstermin oder einen Termin zur Anpassung von Maßsätteln bzw. Konfektionssätteln nicht wahrnehmen, so hat er unseren Außendienstmitarbeiter spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin darüber in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann die Firma Sattelprofi eine Pauschale von 150,00 € verlangen.
(7) Der Kunde hat, wenn er Unternehmer ist, die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe bei uns zu melden. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig gilt die Ware als genehmigt.
(8) Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für Haftungsansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Datenschutzerklärung
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an uns oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post, Fax oder E-Mail. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
6. Schlussbestimmungen
(1) Ansprüche aus dem Kaufvertrag können ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers nicht abgetreten werde.
(2) Auf diesem Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma Sattelprofi. Gerichtsstand ist das Amtsgericht München, Pacellistr. 5, 80315 München.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag getroffen wurden, sind in dem Kaufvertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Kaufvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Firma Sattelprofi und der Kunde werden die unwirksame bbzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.
Sattelprofi, Schützenstr. 5, 85521 München-Ottobrunn
Januar 2020